Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern und sonstigen Beherbergungseinheiten zur Beherbergung sowie für damit verbundene Leistungen des Hotel Hubertus (nachfolgend „Hotel“).
1.2 Vertragspartner des Hotels ist der jeweilige Buchende („Gast“ oder „Besteller“). Werden Leistungen für andere Personen gebucht, wird der Besteller nicht allein durch die Buchung zum Schuldner sämtlicher Verpflichtungen dieser Personen; eine darüber hinausgehende Haftung setzt eine wirksame gesonderte Vereinbarung oder eine gesetzliche Grundlage voraus.
1.3 Individuelle Vereinbarungen sowie die ausdrücklich vereinbarten Buchungs-, Tarif- und Stornierungsbedingungen gehen diesen AGB vor. Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsportale gelten deren Buchungsbedingungen nur, soweit sie wirksam zum Vertragsinhalt geworden sind; für Widersprüche ist die im Einzelfall getroffene Vereinbarung maßgeblich.
2.1 Die Darstellung von Unterkünften auf der Website oder in Buchungsportalen stellt, sofern nicht eindeutig anders angegeben, noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn das Hotel eine Buchung annimmt. Die Annahme kann insbesondere durch eine individuelle Buchungsbestätigung, die automatisierte Bestätigung des Hotelbuchungssystems oder nach Maßgabe des jeweiligen Buchungsprozesses erfolgen. Bei telefonischen oder persönlichen Buchungen kann der Vertrag auch mündlich zustande kommen.
2.2 Eine ausdrücklich als unverbindlich bezeichnete Anfrage oder Option begründet noch keinen Anspruch auf Bereitstellung. Eine bereits verbindlich bestätigte Buchung bedarf keiner erneuten Bestätigung allein wegen weiterer Buchungsanfragen.
2.3 Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als vertraglich vereinbarten Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform; gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
3.1 Das Hotel stellt die vertraglich vereinbarte Unterkunft in der vereinbarten Kategorie bereit und erbringt die bestätigten Leistungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmernummer besteht nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung.
3.2 Maßgeblich sind die bei Buchung vereinbarten Gesamtpreise einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und verpflichtenden Preisbestandteile. Ein gesondert geschuldeter örtlicher Kurbeitrag wird nach Maßgabe der jeweils geltenden Bestimmungen erhoben; seine Darstellung im Buchungsvorgang hat den gesetzlichen Preisangabepflichten zu entsprechen.
3.3 Ändert der Gast nach Vertragsschluss auf eigenen Wunsch Reisedauer, Zimmeranzahl, Belegung oder Leistungsumfang, bedarf dies der Zustimmung des Hotels; dabei kann zugleich ein neuer Preis vereinbart werden. Eine einseitige nachträgliche Preiserhöhung bleibt ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Grund besteht.
3.4 Rechnungen sind, soweit keine andere Fälligkeit wirksam vereinbart wurde, mit Zugang fällig. Zahlungsverzug, Verzugszinsen und erstattungsfähige Rechtsverfolgungskosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.5 Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen können bei Buchung in angemessener Höhe und mit ausgewiesener Fälligkeit vereinbart werden. Nach Vertragsschluss kann das Hotel eine weitere Sicherheitsleistung nur verlangen, soweit dies gesondert wirksam vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist. Für während des Aufenthalts fällige, bereits erbrachte Leistungen darf das Hotel angemessene Zwischenabrechnungen stellen.
3.6 Der Gast kann mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Gesetzliche Minderungs-, Zurückbehaltungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
4.1 Bei einem für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Beherbergungsvertrag besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher im Fernabsatz. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.
4.2 Für den Standardtarif ist eine Stornierung bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Hotel. Abweichende, bei Buchung ausdrücklich vereinbarte Tarif- und Stornierungsbedingungen (z. B. nicht erstattungsfähige Angebote oder Gruppenbuchungen) gehen dieser Regelung vor, soweit sie wirksam sind.
4.3 Bei einer späteren Stornierung, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bestehen, soweit die Nichtinanspruchnahme dem persönlichen Risikobereich des Gastes zuzurechnen ist. Das Hotel rechnet ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vergabe der Unterkunft an. Für anderweitig vermietete Zeiträume ist eine doppelte Vergütung ausgeschlossen.
4.4 Eine pauschale Berechnung von 90 % des vereinbarten reinen Übernachtungspreises darf nur angewendet werden, wenn ihre Höhe für die betroffene Leistungsart anhand der gewöhnlich ersparten Aufwendungen wirtschaftlich nachgewiesen und die Vereinbarung rechtlich wirksam ist. Dem Gast steht ausdrücklich der Nachweis offen, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch entstanden ist. Enthält der Buchungspreis Frühstück oder sonstige Leistungen, sind deren ersparte Aufwendungen gesondert angemessen zu berücksichtigen. Bis zur betrieblichen und anwaltlichen Freigabe der 90-%-Pauschale rechnet das Hotel ausschließlich konkret nach Ziffer 4.3 ab.
4.5 Stornierungen können insbesondere per E-Mail oder auf dem bei der Buchung vorgesehenen Portalweg erklärt werden. Das Hotel bestätigt den Eingang nach Möglichkeit in Textform; die Wirksamkeit der Erklärung hängt nicht vom Erhalt einer Bestätigung ab.
5.1 Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn außerordentlich kündigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere bei einem wichtigen Grund. Bei einer vereinbarten Vorauszahlung sind etwaige gesetzlich erforderliche Mahnungen und Fristen zu beachten.
5.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei einer schwerwiegenden, vom Gast zu vertretenden Pflichtverletzung, erheblicher Gefährdung von Personen oder Sachen oder unbefugter Weiterüberlassung der Unterkunft bestehen, soweit die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist. Soweit erforderlich, ist zuvor eine Abmahnung oder angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen.
5.3 Kann das Hotel seine Leistung aufgrund eines Umstands, den es nicht zu vertreten hat, rechtlich oder tatsächlich nicht erbringen, richten sich Befreiung von Leistungspflichten, Rückabwicklung und etwaige Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein allgemeiner Ausschluss von Ersatzansprüchen wird nicht vereinbart.
5.4 Das Hotel informiert den Gast über einen erklärten Rücktritt oder eine außerordentliche Kündigung unverzüglich. Ansprüche beider Parteien richten sich nach dem Gesetz; bereits ersparte Aufwendungen und etwaige anderweitige Erlöse werden berücksichtigt, soweit rechtlich geboten.
6.1 Die gebuchte Unterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Ein früherer Check-in oder späterer Check-out bedarf der Zustimmung des Hotels.
6.2 Eine verbindlich bestätigte Buchung bleibt auch bei einer Ankunft nach 18:00 Uhr wirksam. Gäste werden gebeten, eine voraussichtlich spätere Anreise mitzuteilen. Allein die Überschreitung von 18:00 Uhr berechtigt das Hotel nicht zur anderweitigen Vergabe oder zum pauschalen Ausschluss von Gastansprüchen.
6.3 Abbildungen auf der Website oder in Buchungsportalen veranschaulichen die Unterkunftskategorie. Eigenschaften, die nach der konkreten Beschreibung oder Buchungsbestätigung vertraglich vereinbart sind, werden hiervon nicht eingeschränkt. Ein bestimmtes Zimmer oder einzelne Ausstattungsmerkmale sind nur dann geschuldet, wenn sie vereinbart wurden oder nach der vertraglichen Beschreibung zur gebuchten Kategorie gehören.
6.4 Sofern Buchungsbeschreibung oder Bestätigung keine höhere Belegung vorsehen, gilt für jede Unterkunft eine Höchstbelegung von zwei Personen einschließlich Kindern und Säuglingen. Zusätzliche Gäste bedürfen der vorherigen Zustimmung. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.
6.5 Haustiere sind nicht gestattet. Gesetzliche Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung von Assistenzhunden bleiben unberührt. Bei Verstößen gelten die gesetzlichen Regeln über Abhilfe, Kündigung und etwaige Schadensersatzansprüche.
6.6 Bei verspäteter Rückgabe der Unterkunft kann das Hotel eine Nutzungsentschädigung und gegebenenfalls weiteren Schaden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften verlangen. Eine pauschale, über den gesetzlichen Anspruch hinausgehende Doppelberechnung erfolgt nicht.
7.1 Das Hotel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen nur, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
7.2 Für eingebrachte Sachen gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Haftung des Gastwirts (§§ 701 ff. BGB), einschließlich der Vorschriften über Wertsachen und gesetzliche Anzeigeobliegenheiten. Diese Haftung wird durch Ziffer 7.1 nicht eingeschränkt.
7.3 Die Bereitstellung eines Pkw-Stellplatzes begründet für sich genommen keinen Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen schuldhafter Pflichtverletzung, bleiben unberührt.
7.4 Übernommene Weckaufträge und entgegengenommene Nachrichten werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Für Pflichtverletzungen gelten Ziffer 7.1 und die gesetzlichen Vorschriften.
7.5 Zurückgelassene Gegenstände werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften behandelt. Auf Wunsch des berechtigten Gastes kann eine Nachsendung gegen Erstattung angemessener Versand- und Verpackungskosten erfolgen; das Hotel kann einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Gesetzliche Anzeige-, Verwahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.
7.6 Der Gast wird gebeten, von ihm oder mitreisenden Personen verursachte Schäden unverzüglich mitzuteilen. Eine gesetzliche Ersatzpflicht setzt die jeweils erforderlichen Voraussetzungen voraus. Gesetzliche Verjährungsfristen gelten unverändert.
8.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften, die nach anwendbarem internationalen Privatrecht nicht abbedungen werden dürfen, bleiben unberührt.
8.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
